Es können Personen ab 18 Jahre behandelt werden.
Gesetzlich Krankenversicherte benötigen ihre Chipkarte,
es entstehen im Regelfall keine Kosten.
Privatversicherte und Beihilfeberechtige können ebenfalls aufgenommen werden. Die Kosten werden erstattet, wenn Psychotherapie Bestandteil des Versicherungsvertrages ist. Bitte erkundigen Sie
sich vorab. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/ Psychotherapeuten (GOÄ/ GOP).
Die Praxis steht auch Selbstzahler*innen offen.